Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

Begierungs-Blatt 
ltaitur 
Nummer 7. Weimar. 5. April 1888. 
  
Inhalt: Ministerial--Bekanntmachung, betreffend das Formular für die nach dem landwirihschaltlichen. Unsallver— 
sicherungsgesetz zu erstattenden Unfallanzeigen und die Führung des Unfallverzeichnisses, Seite 
Ministerial-Bekanntmachung. 
([20) Indem auf die in Nr. 81 des „Reichsanzeigers“ veröffentlichte und 
nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamts vom 
23. März d. Is., betreffend das Formular für die nach dem landwirthschaft- 
lichen Unfallversicherungsgesetz zu erstattenden Unfallanzeigen, hierdurch noch 
besonders hingewiesen wird, verordnen wir gleichzeitig, daß bei Führung des 
durch § 56 des bezeichneten Gesetzes vorgeschriebenen Unfallverzeichnisses 
von den Ortspolizeibehörden des Großherzogthums für die in Betrieben der 
„Weimarischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft“ sich ereignenden Un- 
sälle das durch Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Oktober 1885 — Recgie- 
rungs-Blatt Seite 125 — angeordnete Formular zur Anwendung zu 
bringen ist. 
Weimar, den 31. März 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
1888 8