Begierungs-Blatt
ltaitur
Nummer 7. Weimar. 5. April 1888.
Inhalt: Ministerial--Bekanntmachung, betreffend das Formular für die nach dem landwirihschaltlichen. Unsallver—
sicherungsgesetz zu erstattenden Unfallanzeigen und die Führung des Unfallverzeichnisses, Seite
Ministerial-Bekanntmachung.
([20) Indem auf die in Nr. 81 des „Reichsanzeigers“ veröffentlichte und
nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamts vom
23. März d. Is., betreffend das Formular für die nach dem landwirthschaft-
lichen Unfallversicherungsgesetz zu erstattenden Unfallanzeigen, hierdurch noch
besonders hingewiesen wird, verordnen wir gleichzeitig, daß bei Führung des
durch § 56 des bezeichneten Gesetzes vorgeschriebenen Unfallverzeichnisses
von den Ortspolizeibehörden des Großherzogthums für die in Betrieben der
„Weimarischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft“ sich ereignenden Un-
sälle das durch Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Oktober 1885 — Recgie-
rungs-Blatt Seite 125 — angeordnete Formular zur Anwendung zu
bringen ist.
Weimar, den 31. März 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
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