Tag
des
Gesetzes c.
Inhalt.
Nr. des
Reg.
Blattes.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
1888
16. Mai
2. Junie
14. Juni
21 Juni
21. Juni
1. Juli
11. Juli
14. Juli
14. Juli
17. Juli
18. Juli
27. Julie
14. August
Bau einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von
Orlamünde durch das Orlathal zum Anschluß an die
Preußische Staatsbahn von Gera nach Probstzella
betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, die vn die Mitglieder der
23. März
auf Grund des Gesetzes vom — 20. Dezenber 1881 be-
rufenen Kommission zur Abschätzung in Seuchenfällen
zu gewährenden Vergütungen zung
Ministerial-Bekanntmachung, die der Werra-Eisenbahn-
Gesellschaft ertheilte Genehmigung zur Aufnahme eines
mit 3½ Prozent verzinslichen Anlehens von 875 700.4#
ur Beschaffung des Anlagekapitals für die Zweig-
bahnen von Themar nach Schleusingen und von
Immelborn nach Liebenstein betreffend.
inisterial-Bekanntmachung, die An= und Abmeldung
der Medizinalpersonen betreffend.
Gesetz, betreffend die Ausdehnung des Gesetzes vom
26. November 1855 auf die Eihenbahn von Triptis
nach Blankenstein.
Ministerial-Bekanntmachung, den Staatsvertrag zwischen
den Regierungen von Sachsen-Weimar, *
Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ä. L. und R
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wegen Herstellung einer Eisenbahn von w 14 «
Blankenstein betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Zusammen-
stellung des Jahresarbeitsverdienstes der land und
forstaprthschaftlichen Arbeiter.
Gesetz, betreffend die Ausdehnung des Gesetzes vom
26. Nevember 1855 auf die Eisenbahn von Tannroda
nach Kranichfeld;
desgleichen, für die Eisenbahn von Orlamünde durch
das Orlathal zum Anschluß an die Preußische Staats-
bahn von Gera nach Probstzella.
Konzessionsurkunde für die vongetachte Eisenbahn.
Ministerial-Bekanntmachung, die Ernennung eines Expro-
priations-Kommissars für die Eisenbahn von Tann-
roda nach Kranichfeld betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, cbetresend Abänderungen
der Postordnung vom 8. 1879
Höchste Verordnung, betreffend ###. Mtahme der Kirch-
rechnungen.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von "
Rentenbriefen durch die Weimarische Bank.
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