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(41] II. Es wird hierdurch bekaunt gegeben, daß in der Großherzoglich und
Herzoglich Sächsischen Kommission für die Prüfung der Aerzte an der Ge-
sammt-Universität Fena nach dem Ausscheiden des Professors Dr. Braun der
ordentliche Professor Dr. Bernhard Riedel zum zweiten Examinator für
Chirurgie auf den Rest der laufenden Prüfungsperiode ernannt worden ist.
Weimar, den 10. April 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
(42) IIII. Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 18. März 1873 (Regierungs-
Blatt Seite 40), die Einführung des Submissionsverfahrens in Untersuchungen
wegen Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze über Zölle und andere indirekte
Steuern betreffend, und in Erweiterung der Bekanntmachungen vom 21. August
1873 (Regierungs-Blatt Seite 159), vom 8. September 1880 (Regierungs-
Blatt Seite 225) und vom 11. September 1882 (Regierungs-Blatt Seite 211)
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß das Submissionsverfahren nach diesem Gesetze bei allen im Ver-
waltungswege geführten Untersuchungen angewendet werden kann, welche
bei dem Generalinspektor des Thüringischen Zoll= und Handelsvereins,
bezw. bei dem Großherzoglich Sächsischen Generalinspektor nach den
einschlagenden Bestimmungen der Landes= oder Reichsgesetze zur erst-
instanzlichen Entscheidung zu bringen sind.
Weimar, den 18. April 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
(43) IV. Nachdem mit höchster Genehmigung an Stelle des mit Tode ab-
gegangenen Geheimen Regierungsraths a. D. Bock der Großherzogliche Bezirks-
kommissar Elle hier zum Großherzoglichen Expropriationskommissar für die