Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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Aulehnsbedingungen. 
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81. 
Die Prioritäts. Obligationen sind in 3 Abtheilungen A. B. C., unter folgenden Nummern 
ausgefertigt: 
  
Abtheilung A. umfaßt unter Nr. 1 bis 600: 600 Stück zu je 1000.6. = 600 000 . 
n B. i u „ 1 „ 500: 500 n „ „ 500 „ = 250000 
« C. n 7 „ 1 „ 257: 257 » „ „ 100 „ = 25700 „ 
zusammen 1357 Stück 875 700 A 
Die sämmtlichen Prioritäts-Obligationen, bezüglich deren Inhaber, haben nach Verhältniß 
des Betrags, worauf jene lanten, unter sich gleiche Rechte. 
Das Darlehen kann von den Gläubigern nicht gekündigt und die Rückzahlung anders, 
als nach Maßgabe der unter § 3 gedachten planmäßigen Tilgung nicht gefordert werden. 
82. 
Die Prioritäts-Obligationen werden jährlich, vom 1. Juli 1888 ab gerechnet, mit 3½ 
vom Hundert und zwar in halbjährigen Raten je am 31. Dezember und 1. Juli verzinst. 
Die Zinszahlung erfolgt lediglich gegen Rückgabe der betreffenden Zinsabschnitte, welche 
auf 10 Jahre nebst Zinsleiste mit jeder Obligation ausgegeben und nach Ablauf dieser Zeit 
auf einen Zeitraum von je 10 Jahren erneuert werden, worüber die Direktion der Werra- 
Eisenbahn-Gesellschaft jeweilige nähere Bestimmung veröffentlichen wird (8 3). 
Ein Zinsabschnitt ist ungüllig, wenn dessen Vorderseite durchkreuzt oder eine Ecke ab- 
geschnitten ist. 
Die Zinsen verjähren mit Ablauf des vierten auf den Fälligkeitstag folgenden Kalender- 
jahres. 
§ 3. 
Von dem Prioritäts-Anlehn wird alljährlich und zwar zum ersten Male am 31. De- 
zember 1893 mindestens ein halbes Prozent seines Betrages, ferner die durch die fortschreitende 
Tilgung ersparte Zinsensumme abgetragen, so daß es am 31. Dezember 1954 vollständig 
getilgt ist. 
Die jeweilig einzulösenden Stücke werden alljährlich vor Ende September vom Ver- 
waltungsrathe der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft in Gegenwart eines vereideten Protokollführers 
durch Ausloosung bestimmt und von der Direktion öffentlich (§9) bekannt gemacht; dieselben 
sind sodann am nächsten 31. Dezember baar einzulösen. 
Die Verzinsung einer ausgeloosten Obligation hört mit dem Füälligkeitstage auf. 
84. 
Die Zahlung der Zinsen und die Einlösung der ausgeloosten Obligationen erfolgt bei 
der Hauptkasse der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft, serner bei der Mitteldeutschen Creditbank in 
Berlin und Frankfurt a. M. und bei deren Filiale in Meiningen, dann bei der Coburg-Gotha- 
ischen Credit- Gesellschaft in Coburg und bei dem Bankhaus B. M. Strupp in Meiningen 
und Gotha. 
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