Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

93 
egierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sahsen= Weimar-Eisenach. 
Nummer 16. Weimar. 30. September 18991 1. 
Inhalt: Miierial. erordnung, die — von Bauten im Irchwasfrgarbirte betreffend, Seite 93. — Mini- 
sterial Bekanntmachung, die Ausführung einer Eisenbahn von Oberröblingen a. H. nach Allstedt betreffend, 
Seite 95. — Ministerial- Bekanntmachung, die Behandlung der für den slädtischen Schlachthof in Bremen 
bestimmten Liedsenrungen betreffend, Seite 96. — Ministerial-Bekanntmachung, betrefsend die Kontrole 
der Brauerei in Seebach und Aufhebung der Bekanntmachung vom 28. Dbzember 1874 bezüglich der 
Brauerei-Kontrole in Farnroda, Heiligenstein, Ruhla und Schönau, Seite 96. — Ministerial= Belannt- 
machung, die Verleihung der Rechte einer HFerisissen Persönlichkeit an den Schitzen Verrin in Kalten- 
nordheim betreffend, Seite 97. — Ministerial Bekanntmachungen, betressend den Wechsel in den Haupt- 
217 der Lebens-Versicherungsbank „Kosmos" zu Zeist in Holland, der Feuer-Versicherungs-Gesell- 
est zu Brandenburg a. d. H. und der Deutschen Militärdienst - Versicherungs . Anstalt in Hannover, 
* in r*! — „Inhaltsverzeichnit aus dem Reichs= Gesetzblatt und dem Central- Blatt für das Deutsche 
eich, Seite 9 
  
  
(851 I. Ministerial-Verordnung, 
die Errichtung von Bauten im Hochwassergebiete betreffend, 
vom 15. September 1891. 
Mit Bezugnahme auf § 2 des Gesetzes, betreffend die polizeiliche Be- 
aussichtigung der Bauten vom 11. Mai 1869 — Regierungs-Blatt Seite 213 — 
wird mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs verordnet, 
was folgt: 
§5 1. 
Neubauten auf Grundstücken, welche erfahrungsmäßig der Ueberfluthung 
durch Hochwasser ausgesetzt sind, bedürfen in Ansehung ihrer Lage der Ge- 
nehmigung des Bezirksdirektors. 
Diese Genehmigung ist zu versagen, wenn von dem Bau eine mit Ge- 
fahr für die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt oder für den öffentlichen 
Verkehr verbundene erhebliche Beschränkung der Vorfluth zu erwarten ist. 
1891 19