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egierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sahsen= Weimar-Eisenach.
Nummer 16. Weimar. 30. September 18991 1.
Inhalt: Miierial. erordnung, die — von Bauten im Irchwasfrgarbirte betreffend, Seite 93. — Mini-
sterial Bekanntmachung, die Ausführung einer Eisenbahn von Oberröblingen a. H. nach Allstedt betreffend,
Seite 95. — Ministerial- Bekanntmachung, die Behandlung der für den slädtischen Schlachthof in Bremen
bestimmten Liedsenrungen betreffend, Seite 96. — Ministerial-Bekanntmachung, betrefsend die Kontrole
der Brauerei in Seebach und Aufhebung der Bekanntmachung vom 28. Dbzember 1874 bezüglich der
Brauerei-Kontrole in Farnroda, Heiligenstein, Ruhla und Schönau, Seite 96. — Ministerial= Belannt-
machung, die Verleihung der Rechte einer HFerisissen Persönlichkeit an den Schitzen Verrin in Kalten-
nordheim betreffend, Seite 97. — Ministerial Bekanntmachungen, betressend den Wechsel in den Haupt-
217 der Lebens-Versicherungsbank „Kosmos" zu Zeist in Holland, der Feuer-Versicherungs-Gesell-
est zu Brandenburg a. d. H. und der Deutschen Militärdienst - Versicherungs . Anstalt in Hannover,
* in r*! — „Inhaltsverzeichnit aus dem Reichs= Gesetzblatt und dem Central- Blatt für das Deutsche
eich, Seite 9
(851 I. Ministerial-Verordnung,
die Errichtung von Bauten im Hochwassergebiete betreffend,
vom 15. September 1891.
Mit Bezugnahme auf § 2 des Gesetzes, betreffend die polizeiliche Be-
aussichtigung der Bauten vom 11. Mai 1869 — Regierungs-Blatt Seite 213 —
wird mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs verordnet,
was folgt:
§5 1.
Neubauten auf Grundstücken, welche erfahrungsmäßig der Ueberfluthung
durch Hochwasser ausgesetzt sind, bedürfen in Ansehung ihrer Lage der Ge-
nehmigung des Bezirksdirektors.
Diese Genehmigung ist zu versagen, wenn von dem Bau eine mit Ge-
fahr für die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt oder für den öffentlichen
Verkehr verbundene erhebliche Beschränkung der Vorfluth zu erwarten ist.
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