Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

96 
2. daß der Königlich Preußischen Staatsregierung mit Bezug auf das Ge— 
setz vom 17. April 1889 zur Ausführung des Baues das Expropriations= 
recht ertheilt und daß 
3. der Großherzogliche Amtsrichter Dr. Untentsch zu Allstedt zum Ex- 
propriationskommissar für den im Großherzogthum gelegenen Theil der 
Bahnstrecke ernannt worden ist. 
Weimar, den 8. September 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(/87I III. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1887, 
die Verladung und Beförderung von lebenden Wiederkäuern und Schweinen 
nach den Nordseehäfen betreffend (Regierungs-Blatt 1888, Seite 2), wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Veranlassung eines be- 
züglichen Antrages des Senats der freien Hausestadt Bremen von dem Reichs- 
kanzler eine Abänderung der bisherigen Bestimmungen in der Beziehung zu- 
gestanden worden ist, daß die für den städtischen Schlachthof in Bremen 
bestimmten Viehsendungen von der Beibringung des thierärztlichen Gesundheits- 
zeugnisses unter der Bedingung befreit sein sollen, daß das Vieh ohne Berüh- 
rung mit anderen Thieren in den Schlachthof übergeführt und in lebendem 
Zustand nicht wieder aus demselben entfernt wird. 
Die Eisenbahn-Verwaltungen sind von dem Vorstehenden durch das 
Reichs-Eisenbahn -Amt unmittelbar benachrichtigt worden. 
Weimar, den 21. September 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(881 IV. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs ist die Einrichtung getroffen worden, daß vom 1. Oktober d. J. an 
bis auf weiteres die Kontrole der Brauerei in Seebach durch den Ober-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.