Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

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[116] Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
48 und 49: 
S. 314 Aufhebung der Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, 
betreffend die Einfuhr von Schweinen 2c. amerikanischen Ursprungs; 
„ „ Befugniß der obersten Landesfinanzbehörden zum Zollerlaß für zu 
Grunde gegangene Gegenstände; 
S. 316 Nachtrag zum Gesammtvoerzeichniß der zur Ausstellung von Zeug- 
nissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär= 
dienst berechtigten Lehranstalten; 
S. 319 Nachtrag zu der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die 
Konsulargerichtsbarkeit. 
  
Weimar. — Hofs. Buchdruckerei.