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[13) Das 1., 2. und 3. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 1929 Verordunung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch-Ostafrika,
vom 1. Januar 1891; unter
„ 1930 Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 16. August 1876,
betreffend die Kautionen der bei der Militär= und Marine-
verwaltung angestellten Beamten, vom 27. Dezember 1890; unter
„ 1931 Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen
Gegenständen des Gartenbaues, vom 9. Januar 1891; unter
„ 1932 Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem
Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs, vom
14. Jannar 1891.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 3
und 4:
S. 7 Ausübung konsularischer Befugnisse und Erlaß polizeilicher und sonstiger
die Verwaltung betreffenden Vorschriften in Deutsch-Ostafrika.
„ 8 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.
„ 9 Berechtigung der unter Leitung des Dr. Josef Goldschmidt stehenden
höheren Bürgerschule der Talmud-Tora zu Hamburg zur Ausstellung
von Befähigungszeugnissen für den einjährig-freiwilligen Militärdienst.
„ 13 Ermäßigung des Telegraphentarifs.
„ 14 Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in
Deutsch-Ostafrika.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.