Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

26 
entspricht, welche bei Erlaß jener innerdienstlichen Vorschriften obgewaltet 
haben, und da von der Fortdauer der jetzt bestehenden Unsicherheit über den 
gesetzlichen Umfang der Züchtigungsgewalt der Lehrer eine Schädigung der 
Schulzucht in den Volksschulen zu befürchten steht, werden mit Höchster Ge- 
nehmigung die Vorschriften in 88 Ziffer 7 der Ministerial-Verordnung vom 
20. März 1875 aufgehoben, indem vorbehalten bleibt, den Lehrern über Maß 
und Art der Ausübung des Züchtigungsrechtes auf anderem geeigneten Wege, 
soweit nöthig, Unterweisung zukommen zu lassen. 
Weimar, den 16. März 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Guyet. 
(37] V. Die in Jena bestehende Großherzoglich und Herzoglich Sichs. 
Kommission zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen ist 
für die vom 1. April 1891 bis dahin 1892 dauernde Prüfungsperiode in fol- 
gender Weise zusammengesetzt worden: 
Vorsitzender: 
Universitäts-Curator, Staatsrath Dr. Eggeling; 
Examinatoren: 
für evangelische Religionslehre: Geheimer Kirchenrath Dr. Lipsius 
und Kirchenrath Dr. Hilgenfeld; 
für katholische Religionslehre: Pfarrer Jüngst; 
für deutsche Sprache: Professor Dr. Kluge und Professor Dr. Litz- 
mann; 
für lateinische Sprache: Gymnasialdirektor, Hofrath Dr. Richter; 
für griechische Sprache: Professor Dr. Hirzel; 
für französische Sprache: Professor Dr. Schwan; 
für englische Sprache: Professor Dr. Kluge; 
für hebräische Sprache: Kirchenrath Dr. Siegfried; 
für Geschichte: Professor Dr. Lorenz und Hofrath Dr. Gelzer;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.