Full text : Das Verwaltungsstreitverfahren.

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B)  Des  Departements  des  Kirchen-  und  Schulwesens.
Des  Studienraths.

Bekanntmachung  über  die  dießjährigen  Prüfungen:
1)  für  die  Aufnahme  in  die  niederen  katholischen  Convikte;
2)  für  die  Aufnahme  in  das  evangelische  Seminar  Blaubeuren;
3)  für  die  Ermächtigung  zum  Besuch  der  Universität;
4)  für  die  Aufnahme  in  das  katholische  Convikt  (Wilhelmsstift)  in  Tübingen;
5)  für  die  Aufnahme  in  das  evangelische  Seminar  zu  Tübingen;

I1.  Die  Prüfung  für  die  Aufnahme  in  die  niederen  katbolischen  Convikte  wird
am  Mittwoch  und  Donnerstag  den  22sten  und  23.  August  stattfinden  und  nach  Erforderniß
noch  am  nächstfolgenden  Tage  festgesetzt  werden.

II.  Die  Prüfung  für  die  Aufnahme  in  das  evangelische  Seminar  Blaubeuren,  bei
welcher  auch  alle  diejenigen,  welche  als  Hospites  eben  dahin  zu  kommen  wünschen,  zu  erscheinen
  haben,  wird  am  Mittwoch,  Donnerstag  und  Freitag  den  29sten  und  31.  August  vorgenommen
  werden.

Die  bisherige  Einrichtung,  wonach  auch  eine  jüngere  Jahresklasse
(Erspectanten  la  vice)  bei  dem  Lanveramen  zu  erscheinen  hatte,  ist  zufolge
höchster  Entschließung  vom  21.  v.  M.  aufgehoben.

Die  Personaltabellen  für  diese  Prüfung,  bei  welcher  das  Hebräische  nicht  vorkommt,
sind  mit  Nachweisungen  über  das  Bürgerrecht  und  mit  Impfscheinen  zu  versehen  und  müssen
srätestens  am  Samstag  den  14.  Juli  bei  dem  K.  Studienrathe  eingelaufen  seyn.

III.  Die  Prüfung  derjenigen,  welche  zum  Besuche  der  Universität  ermächtigt
  zu  werden  wünschen,  mit  Ausnahme  derer,  die  sich  für  das  Studium  ver  Theologie
  entschieden  haben,  ist  auf  Dienstag  den  11.  September  und  folgenve  Tage  festgesetzt.

Zu  derselben  sind  Livius,  Lenophons  Memorabilien  und  Jakobs  Attika  mitzubringen.

Die  Gesuche  um  Zulassung  zu  vieser  Prüfung,  welche  genau  nach  den  Bestimmungen
der  Verordnung  vom  Jahre  1820  (Reg.  Blatt  Nro.  19)  einzurichten  und  namentlich  mit
den  erforverlichen  Studien=  und  Sittenzeugnissen  zu  begleiten  sind,  müssen  spätestens  am
ersten  August  bei  dem  K.  Studienrathe  eingegeben  seyn.

IV.  Die  Prüfung  für  die  Aufnahme  in  den  höhern  katholischen  Convikt  (das
Wilhelmsstift)  in  Tübingen,  so  wie  für  die  Zulassung  zum  Studium  der  katholi-