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Gegen den Reisacker'schen Plan: es sei unmöglich, die Realschüler
mit dem griechischen Unterricht zu belasten. Das plötzliche Eintreten
vollständiger Trennung des Lehrplans mit Prima nach vorheriger
vollständiger Uebereinstimmung (statt eines allmählichen Ableitens
in die Richtung des anderen Bildungsweges) sei nach beiden
Seiten hin den vorausgehenden Classen sowie der Prima nachtheilig;
denn die gänzliche Fejeitigung des Lateinischen und Griechischen
für die Realschüler in Prima müsse zur Folge haben, daß schon vorher
das Interesse für die bald aufzugebenden Gegenstände abnehme,
ein Umstand, der nicht nur für die Realschüler sondern auch für
die Gymnasiasten der Secunda seine nachtheiligen Folgen haben
werde. Andererseits seien für den als propädeutisch beabsichtigten
Unterricht in der Prima die Realschüler nicht in dem
Maße vorbereitet, daß sich dann dieser Unterricht in einer wahrhaft
bildenden Weise ertheilen lasse; vielmehr würde zum Nachtheile
der zeitigen Entwickelung noch mehr als bisher die bloß receptive
Thätigkeit für einen großen Theil des Lehrstoffs in Anspruch genommen
werden. Insbesondere reiche der in Secunda in nur
2 wöchentlichen, überdies durch die bloß facultative Stellung in ihrer
Geltung gedrückten Stunden ertheilte englische Unterricht in keinem
Falle aus, um zusammen mit dem 4 stündigen Unterricht der Prima
die Realschüler zu der ihnen nöthigen Kenntniß der englischen
Sprache zu bringen. Der Geographie und Geschichte sei in Sexta
und Quinta nicht die für den Gegenstand unerläßliche Zeit zugewiesen
(Dillenburger). Ueberhaupt könne dieser Plan in
dem bis gur Secunda geführten philologischen Unterricht, namentlich
im Griechischen, die Schüler nicht zu einem geistigen Besitz
bringen, der die Schulzeit überdaure, und beeinträchtige doch zugleich
durch diese Betonung der gymnasialen Seite des Unterrichts
die Erreichung des für die Realschule unerläßlichen Ziels.
Was deu Fritsche'schen Plan betrifft, so wurde die dem Gymnasium
zugewiesene Verkürzung des griechischen Unterrichts um ein
Jahr nicht von Allen, die sich darüber äußerten, für unbedenklich erachtet.
Die Beseitigung des naturgeschichtlichen Unterrichts aus
Sexta wurde als unbegründet und unzulässig bezeichnet.
Gemeinsam gegen beide Lehrpläne wurde geltend gemacht: erstens,
ein Lehrplan, welcher von Tertia an den Zeichenunterricht
mit nur 2 Stunden in bloß facultativer Stellung habe, könne überhaupt
nicht als Lehrplan einer Realschule betrachtet werden; zweitens,
während es eine unausweichliche Nothwendigkeit sei, auf Ermäßigung
der bisherigen Kechionenzahl der Gymnasien und Realschulen
hinzuarbeiten, zeigten die beiden Pläne vielmehr schon in
den aufgestellten Ziffern eine erhebliche Vermehrung der bisherigen
Zahlen; diese Ziffern drückten aber nicht einmal den wirklichen Thatbestand
aus, sondern durch Hinzurechnung des Unterrichts im Sin-