Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

249
II.  Verfügungen  der  Departementé.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung,  die  bevorstehende  Semesier-  Prüfung  der  Justiz-Reserendäre  betreffend.

Unter  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  vom  6.  Juni  1325  (Reg.  Blatt  S.  )
werden  hierdurch  diejenigen  Referendäre  zweiter  Elasse,  welche  zu  Erstehung  der  zweiten
Dienstprüfung  befähigt  sind,  und  die  Zulassung  zu  derselben  beabsichtigen,  aufgefordert,
chre  diesfälligen  Gesuche  auf  die  vorgeschriebene  Weise  und  unter  Angabe  ihres  Aufenthaltsorts
  bis  zum  15.  Juli  1829  bei  dem  Königlichen  Justiz-Ministerium  um  so  gewisser
  einzureichen,  als  im  Falle  der  Nichteinhaltung  dieses  Termins  der  Nachtheil  des-Arusschlusses
  von  der  nächstbevorstehenden  Semester-Prüfung  für  die  Säumigen  unfehlbar
  eintreten  würde.

Den  zu  dieser  Prüfung  zugelassenen  Referendären  werden  sodann  von  der  zweiten
Sebtion  der  Justiz-Prüfungs-Commission  die  zu  Ausarbeitung  der  Probe-Relationen
erforderlichen  Abten  ohne  Verzug  zugestellt  werden.

Stuttgart  den  r.  Juni  1629.
Maucler.

3)  Des  Departements  des  Innern-1.
  Des  Ministerium  des  Jnnern.

Privilegium  gegen  Nachdruck  der  zehnten  Auflage  von  Bredows  umständlicherer  Erzählung  der
merkwürdigen  Begebenheiten  aus  der  allgemeinen  Welegeschichte.

Da  Seine  Känigliche.  Majestät  burch  höchste  Entschließung  vom  2o  d.  M.
dem  Buchhändler  J.  F.  Hammerich  in  Altona'  gegen  den  Nachdruck  der  in  seinem
Verlage  erscheinenden  zehnten  Auflage  von  Vredow's  umstaͤndlicherer  Erzaͤhlung  der
merkwürdigen  Begebenheiten  aus  der  allgemeinen  Weltgeschichte  ein  Prioilegium  für
das  Königreich  Württemberg  auf  die  Dauer  von  echs  Jahren  zu  verleihen  gnaͤdigst
geruht  haben,  so  wird  solches  unter  Hinweisune  g  auf  die  Verordnung  vom  25.  Februar