Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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nung für das deutsche Reich Anwendung nicht erleidet, wird die Gebühr 
jedesmal mit Rücksicht auf den für den Beliehenen erwachsenden finanziellen 
Vortheil bestimmt. 
6. Für Bestätigung von Innungsstatuten (Innungs- 
ausschuß-, Innungsverbands-Statuten 2c.) z5..“ bis 10./6. 
Für Bestätigung von Nebenstatuten und Statutenänderungen kann bis 
zu 3./ herabgegangen werden. 
7. Empfangsbescheinigung über die erfolgte Anzeige 
eines stehenden Gewerbebetriebes (§ 15 der Gewerbeordnung) 1 /# bis 5 —. 
8. Erlaubnißertheilung 
a) zu gewerblichen Anlagen (nach § 16 flg. vergl. mit 
§ 22 der Gewerbeordnunggg 5 „ „ 300 „ 
b) an Gewerbetreibende, welche einer besonderen Ge- 
nehmigung (§§ 29 bis 33 a und 34 der Gewerbe- 
ordnung) bedürfen 5 „ „ 150 „ 
9. Wandergewerbescheine zum Gewerbebetrieb' im Unherziehen, welche 
ausgestellt werden in Gemäßheit der Bestimmungen: 
a) in § 55 Ziffer 1—3 (vergl. § 61) der Gewerbeordnung 1.# 
b) in § 55 Ziffer 4 der Gewerbeordnung 1 — bis 5„ 
10. Für Ausdehnung eines Wandergewerbescheines auf 
einen andern Bezirk nach § 60 Absatz 2 der Gewerbeordnung 55% „ 1 „ 
11. a) Legitimationsscheine und Legitimationskarten in 
Gemäßheit der §5 43 und 44a Absatz 1—5 der 
Gewerbeordnung . 50 „ „ 1 „ 
b) Erlaubnißscheine der Ortspolizeibehörde zur vor- 
übergehenden Ausübung der in § 55 Ziffer 4 der Ge- 
werbeordnung bezeichneten Gewerbe (§ 60 a der Ge- 
werbeordnung), sowie nach § 56 Ziffer 1 und ds 59 
Ziffer 4 der Gewerbeordnung .. . 50 „ „ 10 „ 
Anmerkung zu Ziffer 6 bis 11: 
Die Höhe der mit Spielraum gegebenen Sätze ist mit Rücksicht auf Umfang und Art des 
Betriebs, die Zeitdauer der Gestattung, die Umfänglichkeit der Verhandlungen, bezüglich die Höhe 
der Gewerbsstener zu bemessen. 
12. Gewerbelegitimationskarten zum Waarenaufkauf und 
Bestellungssuchen (§ 44 a letzter Absatz der Gewerbeordnung) 3 A.
	        
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