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nung für das deutsche Reich Anwendung nicht erleidet, wird die Gebühr
jedesmal mit Rücksicht auf den für den Beliehenen erwachsenden finanziellen
Vortheil bestimmt.
6. Für Bestätigung von Innungsstatuten (Innungs-
ausschuß-, Innungsverbands-Statuten 2c.) z5..“ bis 10./6.
Für Bestätigung von Nebenstatuten und Statutenänderungen kann bis
zu 3./ herabgegangen werden.
7. Empfangsbescheinigung über die erfolgte Anzeige
eines stehenden Gewerbebetriebes (§ 15 der Gewerbeordnung) 1 /# bis 5 —.
8. Erlaubnißertheilung
a) zu gewerblichen Anlagen (nach § 16 flg. vergl. mit
§ 22 der Gewerbeordnunggg 5 „ „ 300 „
b) an Gewerbetreibende, welche einer besonderen Ge-
nehmigung (§§ 29 bis 33 a und 34 der Gewerbe-
ordnung) bedürfen 5 „ „ 150 „
9. Wandergewerbescheine zum Gewerbebetrieb' im Unherziehen, welche
ausgestellt werden in Gemäßheit der Bestimmungen:
a) in § 55 Ziffer 1—3 (vergl. § 61) der Gewerbeordnung 1.#
b) in § 55 Ziffer 4 der Gewerbeordnung 1 — bis 5„
10. Für Ausdehnung eines Wandergewerbescheines auf
einen andern Bezirk nach § 60 Absatz 2 der Gewerbeordnung 55% „ 1 „
11. a) Legitimationsscheine und Legitimationskarten in
Gemäßheit der §5 43 und 44a Absatz 1—5 der
Gewerbeordnung . 50 „ „ 1 „
b) Erlaubnißscheine der Ortspolizeibehörde zur vor-
übergehenden Ausübung der in § 55 Ziffer 4 der Ge-
werbeordnung bezeichneten Gewerbe (§ 60 a der Ge-
werbeordnung), sowie nach § 56 Ziffer 1 und ds 59
Ziffer 4 der Gewerbeordnung .. . 50 „ „ 10 „
Anmerkung zu Ziffer 6 bis 11:
Die Höhe der mit Spielraum gegebenen Sätze ist mit Rücksicht auf Umfang und Art des
Betriebs, die Zeitdauer der Gestattung, die Umfänglichkeit der Verhandlungen, bezüglich die Höhe
der Gewerbsstener zu bemessen.
12. Gewerbelegitimationskarten zum Waarenaufkauf und
Bestellungssuchen (§ 44 a letzter Absatz der Gewerbeordnung) 3 A.