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der Großherzogliche Bezirkskommissar Heinemann in Dermbach und an Stelle
des verstorbenen Großherzoglichen Bezirksarztes Medizinalrath Dr. Köhler der
Großherzogliche Bezirksarzt Dr. Moser in Dermbach zum Mitglied der
Stiftungsverwaltung der Hilfskasse für Frankenheim ernannt worden.
Weimar, den 4. Januar 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
15) V. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Dezember
1893 im Central-Blatt für das Deutsche Reich ist auf Grund der Vorschriften
im § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom 13. Februnar 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 52) der
Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das
Jahr 1894 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag
zu gewähren sind: ·
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tageskost . . . . . .. 80 Pf. 65 Pf.
b) für die Mittagskot . .. 40 „ 35 „
) für die Abendktt 25 „ 20 „
d) für die Morgenk6ot . ... 15 „ 10 „
Es wird dies hierdurch noch besonders zur Keuntniß gebracht.
Weimar, den 2. Januar 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(6! VI. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog der von den ver-
storbenen Geschwistern Regierungsrath August Hufeland und Stiftsdame Fräulein
Louise Hufeland, früher in Weimar, unter dem Namen
„Hufelandsche Stiftung für Wittwen und Waisen“