Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

mindestens aber im Ganzen 
und wenn die Fläche des oder der Items zi neh 
als ein Hektar hält, mindestens 
b) wenn derselbe mehr als 100 Itens T von den 
ersten 100 Items zusammen ... 
von jedem weiteren Item 
) bei Hofraithen und bei gebundenen Gütern werden jedoch 
vic im Auszuge (a, b) vorkommenden Unterabtheilungen eines 
Items, wenn deren Flächengehalt besonders angegeben ist, außer 
dem Gesammtitem selbst dergestalt als besondere Items mit 
angesetzt, daß je drei derselben für ein Item, wenn aber 
das Item nur zwei Unterabtheilungen enthält, diese zusammen 
als ein Zusatzitem gezählt werden. 
Unter Hofraithe ist hier der ganze, vom Item umfaßte 
Verband aller ihrer Kulturarten (Wohnhaus, Nebengebäude, 
Hof, Garten 2c.) verstanden. 
Gehört zur Hofraithe ein Wohnhaus, so beträgt die Gebühr 
mindestens: 
in den Städten 
im Uebrigen . 
d) Enthält ein Kotasterauszug mehrere Konten, so find für 
jede Besitzerangabe jedes zweiten und weiteren Konto neben den 
Sätzen unter 2 a, b noch 
zu berechnen. 
e) Zählt ein Konto mehr als zwei Besiver. so ist fur 
jeden weiteren Mitbesitzer überdies noch . 
anzusetzen. 
f) Werden auf Verlangen nur einzelne Katasterspalten 
z. B. Fundbuchsnummern, Flächengehalt, Grundsteuer, für sich 
oder mehrere zusammen, in der Reihenfolge der Katasterkonten 
ausgezogen, so sind die Itemsansätze unter Ziffer 2 a, b für 
jede der genannten Spalten (alte und neue Fundbuchsnummer 
zusammen, sowie alter und neuer Flächengehalt zusammen für 
je eine Spalte gerechnet) nur je zum vierten Theile, für 
— 
77 
“7 
6 1 
77 
181 
30.3% 
50 „ 
50 77 7 
40 „
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.