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zur Einsicht für jeden Ortseinwohner aufzulegen. Hierauf aber ist die Be-
kanntmachung des durch den Bezirksdirektor nach § 58 des angezogenen Ge-
setzes anzusetzenden Wahltags, bezüglich die Verfügung wegen Bildung der
Urwahlbezirke zu gewärtigen.
III. Wegen Ernennung der nach dem Gesetze erforderlichen Wahlkommissare
bleibt weitere Bestimmung vorbehalten.
Weimar, den 2. Mai 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(43) III. Dem an Stelle des aus dem Amte ausgeschiedenen Herrn Edmund
Becker zum Italienischen Konsul mit dem Amtssitz in Leipzig ernannten Kauf-
mann Friedrich Wilhelm Max Krause, zu dessen Amtsbezirk das Großherzog-=
thum gehört, ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Weimar, den 7. April 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern.
v. Groß.
44) !IV. Dem an Stelle des aus dem Amt ausgeschiedenen Herrn W. Graupen=
stein zum Consul der Republik Chile mit dem Amtssitz in Leipzig ernannten
Herrn Karl Strathmann, zu dessen Amtsbezirk das Großherzogthum gehört,
ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Weimar, den 7. April 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern.
v. Groß.
(45] V. Daß von der Direktion der „Gegenseitigkeit“, Versicherungsgesellschaft
von 1855 zu Leipzig, an Stelle des Selmar Voigt zu Eisenach, bisherigen
Hauptagenten derselben, Gustav Stephan zu Weimar zum Hauptagenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die