Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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herigen Hauptagenten derselben, der Tischlermeister Julius Hauser zu Weimar 
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. September 1891 
(Regierungs-Blatt Seite 98) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 2. Mai 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
(49) IX. Daß von der Direktion der Magdeburger Lebens-Versicherungs- 
Gesellschaft in Magdeburg an Stelle des Kaufmann Hugo Oberländer zu 
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Franz Roßbach in Weimar zum 
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Januar 1891 (Regierungs- 
Blatt Seite 9) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 5. Mai 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
(50) Das 12., 13., 14., 15., 16., 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblattes 
enthalten unter: 
Nr. 2159 Bekanntmachung, betr. die Verlängerung des Handelsprovisoriums 
zwischen dem Reich und Spanien; unter 
„ 2160 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, 
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine; unter 
„ 2161 Gesetz, betr. die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 
1879; unter 
„ 2162 und 2167 Bekanntmachungen, betr. Ergänzung und Berichtigung 
der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn- 
frachtverkehr beigefügten Liste; unter
	        
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