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herigen Hauptagenten derselben, der Tischlermeister Julius Hauser zu Weimar
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. September 1891
(Regierungs-Blatt Seite 98) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Mai 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(49) IX. Daß von der Direktion der Magdeburger Lebens-Versicherungs-
Gesellschaft in Magdeburg an Stelle des Kaufmann Hugo Oberländer zu
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Franz Roßbach in Weimar zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Januar 1891 (Regierungs-
Blatt Seite 9) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 5. Mai 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(50) Das 12., 13., 14., 15., 16., 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblattes
enthalten unter:
Nr. 2159 Bekanntmachung, betr. die Verlängerung des Handelsprovisoriums
zwischen dem Reich und Spanien; unter
„ 2160 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche,
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine; unter
„ 2161 Gesetz, betr. die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli
1879; unter
„ 2162 und 2167 Bekanntmachungen, betr. Ergänzung und Berichtigung
der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn-
frachtverkehr beigefügten Liste; unter