Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

252 
![776!) Das 30., 31. und 32. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2186 Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz der Waaren- 
bezeichnungen vom 12. Mai 1894 und des Gesetzes, betr. den 
Schutz von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891; 
„ 2187 Bekanntmachung, betr. Ergänzung der dem internationalen Ueber- 
- einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste; 
„ 2188 Verordnung, betr. die Paßpflichtigkeit der aus Rußland kommen- 
den Reisenden. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 28 
und 29: 
S. 316 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= 
und Steuerstellen; 
„ 322 Bestellung zweier Stations-Controleure. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.