Zegierungs- Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 17. Weimar. 21. August 1894.
Inhalt: Mäinisterial- Bekanntmachung, betr. einen Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Groß-
erzoglich Söchsischen Negierung wegen Aushebung der parochialen Verbindung Grohherzoglich Sächsischer
acV mit den Königlich Preußischen Kirchengemeinden Heringen und Philippsthal und cer Königlich
Preußischen Ortschaft Röhrigshöse mit der Großherzoglich Sächsischen Kirchengemeinde Vacha, Seite 253.
MAinil berial Verordnung, beir. die Abhaltung einer Feier am 31. Ollober jeden Jahres in allen wangelischen
ule Grohherzogihums zur Erinnerung an die Miemtien. Seite 256. — Ministerial: Belannt-
Fiee e betr. Wechsel in den Hauptagenturen der Kranken., Unfall- und 6
schaft „Urania“ zu Dresden, der Mecklenburgischen bclenspeischernge. und Spar- Bank in Schwerin i. M.,
der Lebens-Versicherungs- Gesellschaft der Vereinigten Staaten zu New. Dork .Equitable“, Seite 257 und 25.
— Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Bial! für das Deutsche Reich, Seile 258.
Ministerial-Bekanntmachung.
I77|] 1. Nachdem der nachstehende Staatsvertrag vom 16./20. Februar d. J.:
IStaatsvertrag
zwischen der Königlich Prenßischen und der Großherzoglich Sächsischen Regierung wegen
Aufhebung der parochialen Verbindung Großherzoglich Sächsischer Ortschaften mit den
Königlich Prenßischen Kirchengemeinden Heringen und Philippsthal und der
Königlich Prenßischen Ortschaft Rährigshöfe mit der Großherzoglich Sächsischen Kirchen-
gemeinde Vacha.
Zur Aufhebung der parochialen Verbindung der Weimarischen Ortschaften
Vitzeroda, Abteroda und Gasteroda mit der Preußischen Kirchengemeinde
Heringen und der Weimarischen Ortschaften Oberzella, Schwenga, Heiligen-
roda, Niederndorf, Sachsenhain und des Schäferhauses Unterzella mit der
Preußischen Kirchengemeinde Philippsthal sowie der Preußischen Ortschaft
Röhrigshöfe mit der Weimarischen Kirchengemeinde Vacha ist durch die von
den beiden Hohen Staatsregierungen dazu beauftragten Kommissarien, und zwar:
1894 38.