Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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[81] V. Daß von der Direktion der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft der 
Vereinigten Staaten zu New-York „Equitable“ an Stelle des C. A. Steg- 
mann in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Hermann 
Döllstädt in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt 
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
14. März d. Is. (Regierungsblatt Seite 38) hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 13. August 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Kraufe. 
[82!) Das 33., 34. und 35. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2189 Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes über den 
Orden der Gesellschaft Jesu. 
2190 Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich 
und der Orientalischen Republik Uruguay. 
2191 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweinepest. 
2192 Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz, 
betr. den gegenseitigen Patent-, Muster= und Markenschutz. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 30, 
31, 32 und 33: 
S. 326 Abänderung des Zollregulativs für Reisschälmühlen; 
Anweisung für die Ermittelung der zollpflichtigen Menge und 
für die Berechnung des Zolles bei der Zollabfertigung von 
Mineral-Leuchtöl nach dem Raumgehalt; 
Abänderung der Bestimmungen über die Zollbehandlung der Ver- 
schnitt-Weine und -Moste; 
Zollbehandlung der in Theilungslagern befindlichen spanischen 
Weine; 
Abänderung von Tarasätzen; 
Zollamtliche Prüfung von Mühlenfabrikaten.
	        
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