Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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(89|) II. Nachdem der Goetheverein in Weimar, der zugleich der geschäfts- 
führende Verein der Deutschen Goethestiftung war, zu bestehen aufgehört hat, 
ist zufolge Höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
die Verwaltung der mit den Rechten einer juristischen Person beliehenen 
Deutschen Goethestiftung dem unterzeichneten Großherzoglichen Staats- 
ministerium übertragen worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
wird. 
Weimar, den 25. August 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
v. Boxberg. 
"90] Das 36. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2193 Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 16. August 
1876, betr. die Kautionen der bei der Militär= und bei der 
Marineverwaltung angestellten Beamten. 
„ 2194 Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 23. April 
1879, betr. den Urlaub der gesandtschaftlichen Konsularbeamten 
und deren Stellvertretung. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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