Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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III. Bei Petrolenm-, Benziu- und dergleichen Motoren. 
Hinsichtlich der Beiträge für Gebäude, in welchen zum Maschinenbetriebe 
Petroleum-, Benzin- und dergleichen Motoren angewendet werden, 
gelten auch ferner die bisherigen Bestimmungen, sofern nicht eine Abweichung 
im einzelnen Falle von uns genehmigt wird. 
Weimar, den 24. September 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement der Finanzen. 
Nothe. 
[102] II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 18. Oktober 1877 
(Regierungs-Blatt Nr. 27) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß die Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Equitable“ in New-York ihren 
Geschäftsbetrieb im Großherzogthum aufgegeben hat und sich darauf beschränken 
wird, die bestehenden Policen abzuwickeln. 
Zum derzeitigen General-Bevollmächtigten in Deutschland ist Dr. Karl 
Gründler in Berlin ernannt worden, an den die Betheiligten hierdurch ver- 
wiesen werden. 
Weimar, den 9. Oktober 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause.
	        
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