Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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Herrn Sohnes Königliche Hoheit, zur tiefsten Betrübniß Unseres Hauses 
und Unseres Landes von dieser Welt abgerufen worden und demzufolge 
nach den in Unserem Großherzoglichen Hause geltenden Bestimmungen 
Höchstseine Rechte und Titel auf Höchstseinen hinterlassenen ältesten Herrn 
Sohn, Herrn Wilhelm Ernst, Prinzen von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Herzog zu Sachsen, Unsern vielgeliebten Herrn Enkel, nunmehr König- 
liche Hoheit, übergegangen sind, so thun Wir dieses allen Unseren getreuen 
Unterthanen ohne Unterschied hiermit kund. 
Zu allen Unseren getreuen Unterthanen versehen Wir Uns, daß sie 
ihre Liebe für den entschlafenen hochverehrten Fürsten dadurch bethätigen 
werden, daß sie Höchstseinem Sohn, dem nunmehrigen Erbgroßherzog, 
treue Ergebenheit und Verehrung bezeigen. 
Gegeben Weimar, am 21. November 1894. 
Carl Alexander. 
v. Groß.
	        
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