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[117] II. Wir bringen zu öffentlicher Kenntniß, daß zufolge Höchster Ent-
schließung mit dem Beginn des Jahres 1895 die in Weimar bestehende
Forstgeldereinnahme aufgehoben wird und deren Geschäfte au das Großherzog—
liche Rechnungsamt in Weimar übergehen.
Weimar, den 30. November 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Nothe.
[118] III. Daß von der Direktion der ersten Oesterreichischen Allgemeinen
Unfall-Versicherungs-Gesellschaft in Wien an Stelle des Kaufmanns Ulrich
in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Gustav Stephan in Weimar
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Dezember 1890
(Regierungsblatt Seite 230) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 8. Dezember 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[119) Das 43. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 2202 Bekanntmachung, betr. Ergänzung der dem internationalen Ueber-
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 50:
S. 465 Namhaftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen
Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigten Firma.
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.