Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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Sofern jedoch bei größeren Aktenbeständen, namentlich der Gerichte, die 
Aufstellung eines solchen Verzeichnisses mit einem unverhältnißmäßigen Auf- 
wand an Zeit und Mühe verknüpft sein würde, soll es auch genügen, wenn 
unter zusammenfassender Bezeichnung der Zahl, des Inhalts und der Ent- 
stehungszeit der zur Vernichtung bestimmten Akten Bericht erstattet wird. 
Weimar, den 8. Februar 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
v. Boxberg. 
Auszug 
aus der 
Archivordnung für das Großherzogliche Geheime Haupt- und Staatsarchiv 
zu Weimar. 
I. Allgemeine Einrichtung. 
1. 
Aufgaben und Bestände des Geheimen Haupt= und Staatsarchivs. 
Das Großherzoglich Sächsische Geheime Haupt= und Staatsarchiv ist dazu 
bestimmt, Urkunden, Akten und sonstige Schriftstücke, die sich auf die Geschichte, 
die Besitz= und Rechtsverhältnisse sowie die Verwaltung des Großherzogthums 
beziehen, zu vereinigen, für den Gebrauch der Behörden wie für die wissen- 
schaftliche Benutzung zu ordnen und zu erhalten. 
Zu dem Archiv gehören als besondere Abtheilungen: 
Die Flur= und Landesgrenzkarten-Abtheilung mit Zubehör, 
4 die Abtheilung für die Originalrezesse der Großherzoglichen General- 
Ablösungs-Kommission und die dazugehörigen Karten, 
3. die Petschafts-Sammlung, 
4. die Sammlung von Münz= und Medaillen-Stempeln und 
5. das in dem Großherzoglichen Residenzschloß zu Weimar aufbewahrte 
Großherzogliche Hausarchiv. 
In dem Alchivgebäude befindet sich auch das gemeinschaftliche Haupt- 
archiv des Sachsen-Ernestinischen Gesammthauses, für dessen Verwaltung be- 
sondere Vorschriften gelten.
	        
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