Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

JNr.  31.

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(Nr.  10373.)  Gesetz,  betreffend  die  Abänderung  von  Amtsgerichtsbezirken.  Vom  22.  Juni  1902.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ec.

verordnen  unter  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  Unserer  Monarchie,
was  folgt:  .

§.1.
In  Abänderung  der  Verordnung  vom  5.  Juli  1879  (Gesetz-Samml.
S.  393)  werden  zugelegt:
1.  die  Amtsbezirke  Basenthin  und  Cantreck  im  Kreise  Cammin,  unter
Abtrennung  von  dem  Amtsgerichte  zu  Stepenitz,  dem  Amtsgerichte  zu
Gollnow)

2.  die  Gemeinden  Hermannstein,  Naunheim  und  Waldgirmes  im  Kreise
Biedenkopf,  unter  Abtrennung  von  dem  Amtsgerichte  zu  Gladenbach,
dem  Amtsgerichte  zu  Wetzlar;

3.  die  Gemeinden  Diedenshausen  und  Damshausen  im  Kreise  Biedenkopf,
unter  Abtrennung  von  dem  Amtzgerichte  zu  Biedenkopf,  und  die  Gemeinden
  Rodenhausen,  Seelbach,  Rollshausen  und  Lohra  im  Kreise
Marburg,  unter  Abtrennung  von  dem  Amtsgerichte  zu  Fronhausen,
dem  Amtsgerichte  zu  Gladenbach;

4.  die  Gemeinden  Salzböden  und  Odenhausen  im  Kreise  Wetzlar,  unter
Abtrennung  von  dem  Amtsgerichte  zu  Wetzlar,  dem  Amtsgerichte  zu
Fronhausen;

5.  der  früher  zu  dem  Gutsbezirk  Oberaula  gehörige  Theil  des  Gutsbezirkes
Oberförsterei  Immichenhain,  Kreis  Ziegenhain,  unter  Abtrennung  von
dem  Amtsgerichte  zu  Oberaula,  dem  Amtsgerichte  zu  Neukirchen  (Kreis
Ziegenhain).

Gesetz-Samml.  1902.  (Nr.  10373.)  44

Ausgegeben  zu  Berlin  den  8.  Juli  1902.