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Nr. 2363 Verordnung, betr. die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der
Verwaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals; vom 24. Februar 1897.
„ 2364 Gesetz, betr. die Kündigung und Umwandlung der vierprozentigen
Reichsanleihe; vom 8. März 1897.
„ 2365 Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf
Steinkohlenbergwerken und auf Zink= und Bleierzbergwerken im
Regierungsbezirk Oppelu; vom 11. März 1897.
„ 2366 Bekanntmachung, betr. eine IV. Ausgabe der dem internationalen
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 9
und 10:
S. 65 Beitritt Dänemarks, Luxemburgs, Schwedens und Norwegens zu
den Vereinbarungen über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahn-
wagen im internationalen Verkehr; — Abänderung der Bestim-
mungen über die Zollbehandlung der Verschnitt-Weine und -Moste;
— Abänderung der Anweisung zur zollamtlichen Prüfung von
Mühlenfabrikaten; — Veränderungen in dem Stande oder den
Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
„ 67 Abänderung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das deutsche
Reich.
„ 71 Ermächtigung des Konsuls in Cairo zur Ausstellung von Leichen-
pässen.
„ 75 Aenderungen in dem Verzeichniß der zur Einziehung von Gerichts-
kosten bestimmten Stellen.
„ 76 Ergänzung der Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von
undenaturirtem Branntwein zu Heil= 2c. Zwecken, sowie der weiteren
Bestimmungen zur Ausführung des Branntweinsteuergesetzes; —
Uebertragung der einem Hauptamt ertheilten Befugniß zur Ab-
fertigung von Waaren an die demselben untergebenen selbständigen
Abfertigungsstellen.
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.