Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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c) einer Kuh... g 10000 bis 20,00 . 
d) eines Kalhe 1000 bis 3,00.. 
e) eines Ebers... 2o00 bis 6,00.“. 
1) eines Ferkles 0O090 bis 10,00.“. 
g) eines Hundes...w 2p100 bis 3,00.. 
h) einer Hündin 33000 bis 8,00 . 
Für den thierärztlichen Beistand 
a) bei einer einfachen Gebrttttttr 3000 bis 6,00.,. 
b) bei einer Schwergebort. 5do00 bis 18,00 . 
) bei Geburten mit Komplikationen oder Zerstückelung .. . . 110,00 bis 30,00 . M. 
Bei kleineren Hausthieren die Hälfte dieser * 
Für die Ablösung der Nachgeburt 3),00 bis 10,00.,. 
Für das Zurückbringen der Gebärmutter 3),00 bis 15,00 .. 
Für das Anlegen von Verbänden, wozu besondere Kunstfertigkeit erforderlich 2,00 bis 6,00 .. 
ir Untersuchungen 
a) auf allgemeine Fehlerlosigkeit 2000 bis 20,00.. 
b) auf Diensttauglichkeit, Gewährsfehler u. f. w.: 
1. bei großen Hausthieern 32000 bis 5,00.. 
2. bei kleinen Hausthiren J1000 bis 2,50.. 
0) auf Trächtigkit 2900 bis 3,00 . 
Bei mehreren Thieren desselben Besiters für iedes folgende Thier die Hälfte der vor- 
stehenden Sältze. 
Für die Schätzung von großen Hausthiren. 2000 bis 5,00.4. 
desgl. für kleinn 1i000 bis 2,50.. 
Bei mehreren Thieren desselben Besiters für die folgenden die Hälfte der vorstehenden Sätze. 
E. Gebühren für Hebammen. 
Außerhalb der Entbindungszeit: 
für die Untersuchung einer Frauensperson, Anlegung des Katheders, Setzen eines Klhystirs, 
Ausspülen der Mutterscheide und deren. 0000 bis 3,00.. 
Für die Tamponade der Scheie 1000 bis 3,00 . 
Für den Beistand bei einer Geburt, ingleichen für bie Hülfeleistung bei einer von einem 
urelf besorgten Entbindung bei Tage oder bei Nacht 
a) in leichteren Fällen .. . . 3,00 bis 8,00.,. 
b) in unregelmäßigen und langwierigen Fällen, sowie bei Zwuillingsgeburten 4,00 bis 10,00.. 
Für die vorgeschriebene Wartung der Wöchnerin und des Kindes wöchentlich 3,00 bis 9,00 “.
	        
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