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unter Aufsicht Unseres Staatsministeriums, Departements des Großherzoglichen
Hauses, abgesondert verwaltet und der jährliche Zinsertrag, unter Zurück-
behaltung eines Theiles behufs allmählicher Vermehrung des Kapitals nach
Anweisung des jeweilig regierenden Landesfürsten ausschließlich zu Landeswohl-
fahrtszwecken verwendet werde.
Urkundlich haben Wir dieses landesherrliche Patent höchsteigenhändig voll-
zogen und mit Unserem Staatssiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Wilhelmsthal, den 9. Juli 1898.
Carl Alexander.
v. Groß.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[76] I. Zur siebenten ordentlichen Landessynode sind in Gemäßheit der Bestim-
mungen in §§ 3 flg. der Synodalordnung vom 29. März 1873 folgende Ab-
geordnete ernannt und gewählt worden:
A. Von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog sind ernannt:
Geheimer Kirchenrath D. Nicolai in Allstedt.
Adjunkt Köhler in Vippachedelhausen,
Bezirksdirektor Dr. Eucken-Addenhausen in Eisenach und
Professor D. Drews in Jena.
B. Von der theologischen Fakultät in Jena ist erwählt:
Geheimer Kirchenrath Professor D. Hilgenfeld in Jena.
C. Von den Kirchgemeinden sind gewählt:
im I. Wahlbezirke:
Kirchenrath D. Spinner in Weimar,
Professor Dr. Köhler daselbst,
als Abgeordnete,