Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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unter Aufsicht Unseres Staatsministeriums, Departements des Großherzoglichen 
Hauses, abgesondert verwaltet und der jährliche Zinsertrag, unter Zurück- 
behaltung eines Theiles behufs allmählicher Vermehrung des Kapitals nach 
Anweisung des jeweilig regierenden Landesfürsten ausschließlich zu Landeswohl- 
fahrtszwecken verwendet werde. 
Urkundlich haben Wir dieses landesherrliche Patent höchsteigenhändig voll- 
zogen und mit Unserem Staatssiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben 
Wilhelmsthal, den 9. Juli 1898. 
Carl Alexander. 
v. Groß. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[76] I. Zur siebenten ordentlichen Landessynode sind in Gemäßheit der Bestim- 
mungen in §§ 3 flg. der Synodalordnung vom 29. März 1873 folgende Ab- 
geordnete ernannt und gewählt worden: 
A. Von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog sind ernannt: 
Geheimer Kirchenrath D. Nicolai in Allstedt. 
Adjunkt Köhler in Vippachedelhausen, 
Bezirksdirektor Dr. Eucken-Addenhausen in Eisenach und 
Professor D. Drews in Jena. 
B. Von der theologischen Fakultät in Jena ist erwählt: 
Geheimer Kirchenrath Professor D. Hilgenfeld in Jena. 
C. Von den Kirchgemeinden sind gewählt: 
im I. Wahlbezirke: 
Kirchenrath D. Spinner in Weimar, 
Professor Dr. Köhler daselbst, 
als Abgeordnete,
	        
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