220
E.
Stenererklärung
de
......... (Straße und Hausnummer)
Mein schätzungspflichtiges Einkommen für das Steuerjahr
I. aus Grundvermögen (Grundeinkommen):
aus selbstbewirthschafteten land= oder forstwirthschaftlich benutzten
Grundstücken, Erbzinsen und grundherrlichen Gefällen?);
aus verpachtetem Grundbesitz;
aus vermietheten Gebäuden und Gebäudetheilen, einschließlich des
Miethwerths der selbstbenutzten Räume;
aus Grundbesitz, welcher zum Handels-, Gewerbe= oder Fabrik-
betrieb oder zur Ausübung gewinnbringender Beschäftigung
dient)
II. aus Handel, Gewerbe, Fabrikbetrieb, Bergban, Feld= und
Pachtgewerbe:
aus Handel oder Gewerbe, Fabrikbetrieb, Bergbau);
aus Agentur-, Kommissions= und ähnlichen Geschäften;
aus Spekulationsgeschäften;
aus dem Feldgewerbe von selbstbewirthschaftetem Grundbesitz“);
aus Pachtgewerbe;
Bemerkungen.
*) Wenn ein Landwirth sich nicht in der Lage sieht, sein Grundeinkommen (vergl. unter I) von dem Feld-
gewerbeeinkommen (o(bergl. unter II) ziffermäßig abzusondern, so steht es ihm frei, sein gesammtes Einkommen
aus der Selbstbewirthschaftung seines Grundbesitzes ungetrennt unter I anzugeben, solchenfalls sind die Worte: „aus
dem Feldgewerbe von selbstbewirthschaftetem Grundbesitz“ unter II zu durchstreichen.
*!“) Wenn ein Kaufmann, Fabrikant, Gewerbetreibender 2c. sich nicht in der Lage sieht, sein Grundeinkommen
aus den seinem Geschäftsbetriebe dienenden Grundstücken von seinem sonstigen Einkommen aus Handels-= und
Gewerbebetrieb ziffermäßig abzusondern, so steht es ihm frei, sein gesammtes Einkommen aus dem Handels= und
Gewerbebetriebe ungetrennt unter II anzugeben, solchenfalls sind die Worte „aus Grundbesitz, welcher zum Handels.,
Gewerbe= oder Fabrikbetrieb oder zur Ausübung gewinnbringender Beschäftigung dient", unter I zu streichen.