Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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[(1041 Das 43., 44. und 45. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten 
unter: 
Nr. 2513 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch- 
lands und Luxemburgs; vom 31. August 1898. 
2514 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die als Jufluenza 
der Pferde bezeichneten Krankheiten; vom 3. September 1898. 
2515 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera; 
vom 6. September 1898. 
„ 2516 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, 
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in Nr. 37: 
S. 392 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= 
und Steuerstellen. 
„ 393 Bekanntmachung, betr. Anlage D) des Reglements zur Ausführung 
des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 28. Mai 1870. 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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