Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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Gewährung von Brennstener-Vergütungen; — Abänderung des Zoll- 
regulativs für Reisschälmühlen; — Befugnisse des Hauptsteneramts 
zu Mannheim zur Abfertigung von Zucker und zur Abfertigung 
von Wollengarn; — Befugniß des Steneramts Kottbus zur Ab- 
fertigung von Wollengarn. 
Bekanntmachung, betr. die weitere Ausdehnung der Bestimmung des 
§ 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Invaliditäts= und Altersver- 
sicherung auf Beamte, welche von einem öffentlichen Verbande mit 
Pensionsberechtigung angestellt sind; — Einrichtung eines weiteren 
Schiedsgerichts für den Bereich der badischen landwirthschaftlichen 
Berufsgenossenschaft. 
Vierter Nachtrag zu dem Gesammt-Verzeichnisse der den Militär- 
anwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. 
Bekanntmachung, betr. die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten aus- 
ländischen Zollstellen. 
Anwendbarkeit des § 12 Absatz 2 des Reichsstempelgesetzes; — Be- 
fugniß des Hauptsteueramts zu Köln zur Abfertigung von Wollengarn. 
438 Bestimmungen über das Vereinsregister und das Güterrechtsregister. 
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Aenderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 
22. April 1892, betr. die Vergütung des Kakaozolls bei der Aus- 
fuhr von Kakaowaaren; — Veränderungen in dem Stande oder 
den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Vertrag über die Unterhaltung deutscher Postdampfschiffsverbindungen 
mit Ostasien und Australien. 
Nachtrags-Verzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche zur Aus- 
stellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-frei- 
willigen Militärdienst berechtigt sind. 
Bestellung von Stations-Kontroleuren; — Abänderung des § 18 
der Ausführungs-Vorschriften zum Gesetze, betr. die Besteuerung 
des Tabaks. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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