Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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7] III. Von der Direktion der Allgemeinen Spiegelglas-Versicherungs-Gesell- 
schaft in Berlin ist an Stelle des Versicherungsbeamten E. Dennstedt in Weimar, 
bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 27. April 
1894, Regierungs-Blatt Seite 226), der Versicherungsbeamte Paul Helmboldt 
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 10. Jannuar 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[8]) Nr. 1 des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2438 Verordnung, betr. die Einrichtung einer Staatsanwaltschaft bei 
den Gerichten der Schutzgebiete, vom 13. Dezember 1897. 
„ 2439 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera, 
vom 11. Januar 1898. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 52 
vom Jahre 1897 und 1 vom Jahre 1898: 
S. 418 Festsetzung der für die Naturalverpflegung marschirender Truppen 
zu vergütenden Beträge für das Jahr 1898. 
„ 418 Beschluß des Bundesraths, betr. landwirthschaftliche Brennereien; 
— Bestellung eines Stations-Kontroleurs; — Charaktererhöhung 
eines Reichsbevollmächtigten. 
„ 421 Zusammenstellung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tage- 
arbeiter. 
„ 1 Genehmigung zur amtlichen Untersuchung des in einer Gewerk- 
schaft hergestellten Holzgeistes und Abgabe desselben an Gewerb- 
treibende 2c.; — Regulativ für Oelmühlen. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.