Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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(179| IV. Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 30. Dezember 1898 — 
Regierungs-Blatt Seite 313 —, die Veränderungen in der Arzeneitaxe be- 
treffend, wird Folgendes hierdurch verordnet: 
Die im Verlag von R. Gärtners Verlagsbuchhandlung Hermann Heyfelder 
in Berlin erschienene Königlich Preußische Arzeneitaxe für 1900 wird hierdurch 
einschließlich der derselben vorgedruckten „Allgemeinen Bestimmungen“, mit 
alleiniger Ausnahme der unter Ziffer 3 der letzteren enthaltenen Bestimmung 
über die Abrundung der Preise, für die Apotheker des Großherzogthums bis 
auf Weiteres als bindende Norm eingeführt. 
Weimar, den 30. Dezember 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
H. L. v. Wurmb. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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