Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Die Rechnungsämter haben die Hebeverzeichnisse, soweit es noch nicht 
geschehen ist, den Ortssteuereinnahmen unter Bezugnahme auf diese Bekannt— 
machung zuzustellen. 
Der etwa verbleibenden Reste wegen ist nach den Vorschriften in § 52 
der Ausführungsverordnung vom 8. Juli 1881 (Reg.-Blatt Seite 174 flg.) zu 
verfahren. 
Weimar, am 29. März 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Rothe. 
[41) II. Von der Direktion der Mannheimer Versicherungs-Gesellschaft in 
Mannheim ist an Stelle des Kaufmanns Albert Apitzsch in Weimar, bisherigen 
Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 18. Oktober 1895, 
Regierungs-Blatt Seite 400), Alexander Knesevits in Weimar zum Haupt- 
agenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 22. März 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.
	        
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