Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Staatsvertrag. 
Seine Majestät der König von Preußen, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha 
haben Verhandlungen wegen Aufhebung der nach Ziffer XXII des Hennebergischen 
Haupttheilungsrecesses vom 9. August 1660 bestehenden Bergwerks= und Salz- 
werks-Gemeinschaft eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt: 
Seine Majestät der König von Preußen 
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
Prinzen Max von Ratibor und Corvey, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen 
Höchstihren Geheimen Finanzrath Dr. jur. Johannes Hunnius, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Karl Schaller, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Höchstihren Finanzrath Dr. Carl Weise, 
Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha- 
Höchstihren Regierungsrath Oskar Schenk, 
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag unter Vorbehalt allseitiger 
Ratifikation abgeschlossen worden ist: 
Die Bestimmungen unter Ziffer XXII des Hennebergischen Haupttheilungs- 
recesses vom 9. August 1660, die bei der Theilung der Grafschaft Henneberg 
vorbehaltene Bergwerks= und Salzwerks-Gemeinschaft betreffend, werden aufge- 
hoben. Auch verzichten die bei dem Abschluß des gegenwärtigen Vertrages be- 
theiligten Regierungen gegenseitig ausdrücklich auf alle aus der aufgehobenen
	        
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