Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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[65|] VII. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Halle'sche Versicherungs- 
Verein in Halle a/S. die widerrufliche Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im 
Großherzogthum erhalten und den Eugen Adam in Weimar zum Hauptagenten 
für das Großherzogthum bestellt hat. 
Weimar, den 8. Mai 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[66) Das 14.— 18. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter: 
Nr. 2565 Uebereinkunft zwischen Deutschland und den Niederlanden, betr. die 
Ausdehnung der über die gegenseitige Zulassung der in den 
Grenzgemeinden wohnhaften Aerzte, Wundärzte und Hebammen 
zur Ausübung der Praxis unter dem 11. Dezember 1873 ge- 
troffenen Uebereinkunft auf die Thierärzte; vom 23. Febr. 1898. 
„ 2566 Bekanntmachung, betr. Vorschriften zur Ausführung des Gesetzes 
über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließungen; 
vom 25. März 1899. 
„ 2567 Bekanntmachung, betr. Aenderung der Anlage B zur Verkehrs- 
Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands; vom 17. April 1899. 
„ 2568 Bekanntmachung, betr. die Anwendung der Internationalen Pariser 
Sanitätskonvention von 1894 (Reichs-Gesetzbl. 1898 S. 973) 
auf britische Kolonien; vom 17. April 1899. 
„ 2569 Bekanntmachung, betr. die Untersagung des Börsenterminhandels 
in Kammzug; vom 20. April 1899. 
„ 2570 Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb gewerb- 
licher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomas- 
schlackenmehl gelagert wird; vom 25. April 1899. 
„ 2571 Bekanntmachung, betr. Ausnahmen von dem Verbote der Sonntags- 
arbeit im Gewerbebetriebe; vom 26. April 1899. 
„ 2572 Bekanntmachung, betr. den Betrieb von Getreidemühlen; vom 
26. April 1899.
	        
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