284
74.
75. 76.
77.
78.
80.
81.
8.
83.
. Ausnahmen, wenn der Wiederaufban
85.
86.
Berücksichtigung des Nießbrauchers.
89.
90.
91.
92—94.
.Verfahren, wenn die Schätzer im Urtheil
nicht übereinstimmen.
Bedenken des Rechnungsamtes gegen
die Würderungs-Ergebnisse.
Anerkennung der Schadenwürderungs-
Ergebnisse durch den Versicherten.
Nachträglich angemeldete Brandschäden.
Ausschlußfrist.
Berufung und anderweite
Schaden--
würderung.
Endliche Feststellung der Schadenver-
gütungen.
Haftung für Hypotheken.
Verwendung der Schadenvergütungen zu
anderweiten Bauten.
Abschlagszahlungen bis zu 1 der Schaden-
vergütungen.
Abhebungsfrist.
amtlich verhindert wird.
Wiederaufban oder Neuban an
heriger oder an anderer Stelle.
Entbindung vom Verwendungsnachweis.
bis-
Berücksichtigung des Hypothekengläubi-
gers.
Abtretung der Forderung auf Schaden-
vergütung.
Brandstiftung, Ersatzpflicht der Schul-
digen und Verlust eigener Ansprüche.
Abtretung der Ansprüche Versicherter,
Dritten gegenüber, an die Anstalt.
Rechte des Hypothekengläubigers im Falle
des Erlöschens des Rechtes des Ver-
sicherten auf Schadenvergütung.
95.
96.
97.
98—102.
104.
103.
105.
106.
107.
108.
114.
116—119.
109.
110.
111.
112.
113.
Beschlagnahme im Zwangsversteige-
rungs-Verfahren.
IV.
Ordentliche und außerordentliche Ver-
sicherungs-Beiträge.
Rücklage, Ausleihung der Geldbestände
der Anstalt.
Beitrags-Klassen und -Einheiten.
Beginn der Beitragspflicht für den
Versicherten.
Beiträge von abgebrannten und nieder-
gelegten Gebäuden.
Wegfall von Beiträgen. Keine Rück-
gewähr bezahlter Beiträge.
Zahlung der Beiträge; Beitreibung
der Rückstände; Haftpflicht Mehrerer.
Ordentlicher Beitrag.
Verwendungen aus der Rücklage.
Außerordentliche Beiträge.
Fortsetzung zu §8§ 110, 111.
Anleihen und deren Tilgung.
V.
Rückversicherung.
VI.
.Beseitigung feuergefährlicher Bauwerke.
VII.
Uebergangs= und Schlußbestimmungen.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.