288
SI.
Die Angelegenheiten des Großherzoglichen Hauses mit Ausnahme derjenigen
des Hoftheaters und der Hofkapelle, welche dem Ministerialdepartement des
Cultus verbleiben, ferner die Geschäfte der Justizverwaltung werden vom
1. Juni d. J. an von dem Ministerialdepartement des Innern und Aeußern
wieder abgetrennt und mit dem Ministerialdepartement der Finanzen verbunden.
§ 2.
Hinsichtlich der Besorgung der Revisions-, Kasse-, Archiv-, Kanzlei= und
Dienergeschäfte in den Angelegenheiten des Großherzoglichen Hauses, ingleichen
der Revisions= und Kassegeschäfte in den Angelegenheiten der Justiz wird be-
sondere Bestimmung getroffen werden.
So geschehen und gegeben
Belvedere, den 24. Mai 1899.
Carl Alexander.
von Groß. Nothe. von Pavwel.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[/73) I. Von der Direktion der Mannheimer Versicherungs-Gesellschaft in
Mannheim ist an Stelle des Alexander Knesevits in Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 22. März 1899, Reg.-Blatt
Seite 106), Hans Pescht in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzog-
thum ernannt worden.
Weimar, den 29. Mai 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.