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Der Zuschlag zur
Lau- % Beitragseinhert, —
eträgt für je
fende Bezeichunng der Gebände. Bursicriens- Bemerkungen.
Nr. summe
Brikettfabriken:
1. mit massiven Trocken= und Preßräumen
26. a) bei Kohlentrocknung durch Dampfheizung 20
27. b) bei Kohlentrocknung durch andere Heizung. 50
28. 2. mit nicht massiven Trocken- und Preßräumen — ausgeschlossen.
29. Brodfabriken mit Maschinenbetrieb .. 10
30.Bronce-, Broncefarben= und Folienfabriken:
Die Hammer-, Poch-, Schmelz-, Glühofen= und Farb-
mühlgebäaneee 20
31. Brückenwaagenfabriken 20
32. Buchbindereien mit Maschinenbetrieb 20
33.Buchdruckereien mit Maschinenbetrieb 10
34. Birstenfabriken ...... 20
Buntpapierfabriken:
1. ohne Papierfabrikation
35. a) mit Trocknerei durch nicht erwärmte Luft,
Dampf= oder Heißwasserheizung 10
b) mit Trocknerei durch erwärmte Luft-, Kanal—
oder Ofenheizung
36. aa) in massiv gebauten Räumen 20
37. bb) in nicht massiv gebauten Räumen 30
2. mit Papierfabrikation (siehe Papierfabriken).
Cartonfabriken (siehe Papierwaaren= und Pappwaaren=
Fabriken).
38. Cautschuk= und Cautschukwaarenfabriken. 30
39. Celluloidwaarenfabriken 30
Cellulosefabriken (siehe Holzstoff= pp. Fabriken).
Cementbrennereien, Gypsbrennereien, Fayence= und Por-
zellan-Fabriken, sämmtliche Betriebsgebäude ausschließlich
der Lagerhäuser:
40. a) mit überwölbtem Brennofen, von dessen feuerberührten
Flächen alles Holzwerk mindestens 2 m entfernt ist 10
41. b) mit Brennofen anderer Art. . . . . . .. 20
Chamottestein-Fabriken und Brennereien (siehe Ziegel- pp.
Fabriken und Brennereien).
Chemische Fabriken:
42. a) wenn nicht entzündliche Stoffe bereitet werden 20
43. b) wenn entzündliche Stoffe (Schwefelkohlenstoff u. dgl.)
bereitet werden, soweit dergleichen Fabriken nicht aus-
geschlossen sind .......... 60
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