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Der Zuschlag zur
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sende Bezeichnung der Gebände. Versicherungs- Bemerkungen.
Nr. summe
2
44.Chokoladefabriken mit Dampfbetrieb. . 10
Eichorien. und sonstige Caffeesurrogatfabriken:
Die Darr= und Röstereigebäude
45. a) massiv gewölbt mit Böden aus unverbrennlichem
Materiale und sonst feuersicher eingerichtet. 20
46. b) bei anderer Einrichtng 40
47. 2. die Gebäude mit Mahl-, Quetsch= und Siebwerken 20
Cigarrenfabriken mit Maschinenbetrieb:
a) ohne Kistenfabrikation
48. 1. mit Trocknerei durch nicht erwärmte Luft,
Dampf= oder Heißwasserheizung . 10
49. 2. mit Trocknerei durch erwärmte Luft-, Kanal-
oder Ofenheizung 20
b) mit Kistenfabrikation siehe Packtistenfabriken).
Cigarrenkistenfabriken (siehe Packkistenfabriken).
50. Conditoreiwaarenfabriken mit Dampfbetrieb 10
Couvertfabriken (siehe Papierwaaren- pp. Fabriken).
51. Dachfilz= und Dachpappenfabrikern 50
Dachpappenfabriken (siehe Dachfilz= pp. Fabriken)
Damast-Fabriken und -Webereien (siehe Baumwollzeug= pp.
Fabriken). *) Vgl. auch § 47
52.] Dampfkesselgebäude, soweit sie nicht als Zubehör von Abs.
Fabrikgebänden mit höherem Zuschlag zu belegen sind?) 10 der. zusng
Darren (siehe das Gewerbe, welchem sie dienen). 5 Nn 3899.
Decenfabriken **) *) Vgl. Teppich-
1. ohne Spinnerei, Färberei und Druckerei sabriken.
53. a) mit Dampf= oder Heißwasserheizung oder ohne
Heizung 10
54 b) mit erwärmter Luft--, Kanal= oder Ofenheizung 20
2. ohne Spinnerei, mit Färberei und Druckereitsiehe diese).
3. mit Spinnerei (siehe diese).
Destillationen:
55 1. von ätherischen Oelen 10
2. von Spiritus
56. a) in gewölbtem Raume. 20
57. b) in ungewölbtem Raume 30
58. 3. von Liqueuren 10
59. 4. von Aether, Gassprit, Ligroin und dergleichen *
entzündlichen Stoffen und von Theer
ausgeschlossen.