Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Anleihe-Bedingungen. 
  
Die mit Genehmigung der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung zu Weimar vom 
1899 und nach Beschluß der Generalversammlung der Vereinigte Eisenacher 
Brauereien, Petersberger- und Schloßbrauerei Aktien-Gesellschaft in Eisenach vom 12. Juni 1899 
aufzunehmende Anleihe von / 500000. — erfolgt durch Ausgabe von Schuldverschreibungen 
unter nachfolgenden Bedingungen. 
81. 
Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber, sind in 400 Stücken von je 1000 sMA 
Litera A Nr. 1—400 und in 200 Stücken von je 500 A Litera B Nr. 1—200 ausgefertigt und 
sind Seitens der Inhaber nicht kündbar. 
82. 
Die Schuldverschreibungen werden vom 1. April 1899 ab jährlich mit viereinhalb vom 
Hundert in halbjährigen Zielen am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres verzinst. Die Ver- 
zinsung hört mit dem Tage, an dem sie nach §7 zur Rückzahlung gelangen werden, auf. 
83. 
Die Schuldverschreibungen sind mit Zinsscheinen für eine längere Reihe von Jahren und 
einem Erneuerungsschein versehen. Die Ausgabe einer weiteren Reihe Zinsscheine und eines 
neuen Erneuerungsscheines erfolgt, nachdem die sämmtlichen ausgegebenen Zinsscheine verfallen 
sind, gegen Rückgabe des Erneuerungsscheines. Wird letzterer nicht binnen 2 Jahren nach Verfall 
des letzten ausgegebenen Zinsscheines vorgelegt, so wird er ungültig und wird die neue Reihe Zins- 
scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgeliefert. 
84. 
Die Auszahlung der am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres fälligen Zinsscheine erfolgt 
gegen deren Einreichung bei der Gesellschaftskasse in Eisenach und bei den jeweilig bekannt zu 
machenden Bankstellen. 
85. 
Die Zinsscheine verjähren in vier Jahren von dem auf ihre Fälligkeit folgenden 
31. Dezember an. 8 
6. 
Die Tilgung der Anleihe erfolgt vom Jahre 1903 ab innerhalb 27 Jahren nach dem bei- 
gefügten Tilgungsplan, doch behält sich die Vereinigte Eisenacher Brauereien, Petersberger= und 
Schloßbrauerei, Aktien-Gesellschaft in Eisenach das Recht vor, die Tilgung zu verstärken oder vor 
Ablauf der 27 Tilgungsjahre zu bewirken. Bis zur vollständig erfolgten Rückzahlung der Anleihe 
findet im Januar jeden Jahres — zuerst im Jahre 1903 — durch den Vorstand die Ziehung 
der zur Rückzahlung gelangenden Schuldverschreibungen statt. Die Nummern der gezogenen Schuld- 
verschreibungen werden durch den „Reichsanzeiger“, „Eisenacher Zeitung“ und „Eisenacher Tagespost" 
bekannt gegeben.
	        
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