363
Konzessionsurkunde, Anlage B.
betreffend den Betrieb der Weimar-Rastenberger Eisenbahn.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen -Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
c. 2c.
ertheilen hierdurch, nachdem die Weimar-Rastenberger Eisenbahn durch Kauf
auf den Generalunternehmer H. Bachstein zu Berlin übergegangen ist, dem
letzteren auf seinen Antrag die Genehmigung zum weiteren Betrieb der schmal-
spurigen Weimar-Rastenberger Eisenbahn vom 1. Jannar 1898 ab unter den
nachstehenden Bedingungen:
I.
Dem Herrn Herrmann Bachstein steht die Berechtigung zum Betriebe der
Weimar-Rastenberger Eisenbahn als alleinigem Konzessionär zu. Derselbe ist
den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs= und Landesgesetzen ohne
Weiteres unterworfen und nimmt mit der Verwaltung der Bahn Sitz in
Weimar. Er ist befugt, die Berechtigung mit Unserer Genehmigung an eine
in Weimar domizilirende Aktiengesellschaft abzutreten und die Genehmigung
soll nicht an schwierigere Bedingungen geknüpft werden, als in der Konzessions-
urkunde für die vormalige Weimar-Rastenberger Eisenbahngesellschaft enthal-
ten sind.
Die Uebertragung der Konzession auf eine Aktiengesellschaft erfolgt erst
nach deren Eintragung ins Handelsregister und nachdem von Uns auerkannt
ist, daß die Gesellschaft den Voraussetzungen entspricht, unter welchen die Kon-
zession ertheilt worden ist.
II.
Der Betrieb der Bahn ist durch einen im Eisenbahnwesen erfahrenen,
technisch gebildeten Vertreter zu leiten.
Die Wahl des Betriebsleiters und die Geschäftsanweisung für denselben
bedarf der Genehmigung Unseres Staatsministeriums.