Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

Regierungs-Blatt 
  
  
  
  
  
für das 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar-Eisenach. 
Nummer 27. Weimar. 19. September 1899. 
  
  
  
  
Juhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Anweisung zur Entnahme und Versendung pestverdächtiger Untersuchungs- 
objekte, sowie Belehrung über das Wesen und die Verbreitungsweise der Pest, Seite 383. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
[(110| Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verordnung, betreffend die 
Anzeigepflicht der Pest, vom 5. d. Mts. (Reg.-Blatt S. 375 ff.) werden nach- 
stehend 
1. eine Anweisung zur Entnahme und Versendung pestverdächtiger Unter- 
suchungsobjekte (Anlage 1) und 
2. eine Belehrung über das Wesen und die Verbreitungsweise der Pest 
(Anlage 2) 
zur Kenntnißnahme und Nachachtung der Betheiligten gebracht. 
Weimar, den 14. September 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
H. L. v. Wurmb. 
1899 58
	        
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