. Beendigung des Dienstverhältnisses in Folge
Konkurses der Herrschaft.
Berechtigung der Dienstherrschaft zur Kün—
digung ohne Einhaltung einer Kündi—
gungsfrist.
.Berechtigung des Dienstboten zur Kündigung
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Folgen der Aufhebung des Gesindevertrags
durch Kündigung nach den 8§§ 39, 40.
nAufrechnungsbefugniß der Dienstherrschaft
wegen Forderungen an den Dienstboten.
3. Kündigung durch Ehefrauen und Minder-
jährige.
. Verhältniß der Dienstboten zu Vertretern
der Herrschaft.
45. Pflichten des Gesindes beim Abzug.
46. Anwendung polizeilichen Zwanges
Vertragsbruch.
Fünfter Abschnitt.
Vorschriften über Gesindedienstbücher und
Dienst-Zeugnisse.
§ 47. Verpflichtung zur Führung von Gesinde-
dienstbüchern; Ausstellung derselben. Füh-
rung des Gesinderegisters.
§ 18. Polizeiliche Meldung des Dienstantritts
und Dienstaustritts. Aufbewahrung des
Dienstbuchs.
— ½
gegen
437
§ 49. Ausstellung eines Kündigungsscheins und
eines Dienstzeugnisses; Folgen unrichtiger
Ausstellung.
Sechster Abschnitt.
Strafbestimmungen.
88 50. 51. 52. 53.
Siebenter Abschnitt.
Zuständigkeit der Behörden und Verfahren.
§ 54. Zuständigkeit in den Fällen der §§ 50 bis 52.
855. Zmständigleit in polizeilichen Angelegen-
jeiten.
8 56. Zuständigkeit der Gemeindevorstände bei
Streitigkeiten aus dem Gesindedienstver—
hältniß.
7. Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte.
8. Vorläufige Vollstreckbarkeit der Entscheidungen
der Gemeindevorstände.
59. Verfahren vor den Gemeindevorständen.
60. Beschwerde an den vorgesetzten Bezirks—
direktor.
Achter Abschnitt.
Schluß= und Uebergangsbestimmungen.
88 61. 62. 63.