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88.
Die Abnahme der Lymphe darf nicht später als am gleichnamigen Tage der auf die Impfung
folgenden Woche stattfinden.
Die Blattern, welche zur Entnahme der Lymphe dienen sollen, müssen reif und unverletzt
sein und auf einem nur mäßig entzündeten Boden stehen.
Blattern, welche den Ausgangspunkt für Rothlauf gebildet haben, dürfen in keinem Falle
zum Abimpfen benutzt werden.
Mindestens eine Blatter muß am Impfling uneröffnet bleiben.
89.
Die Eröffnung der Blattern geschieht durch Stiche oder Schnittchen.
Das Quetschen der Blatter oder das Drücken ihrer Umgebung zur Vermehrung der Lymph—
menge ist zu vermeiden.
8 10.
Nur solche Lymphe darf benutzt werden, welche freiwillig austritt und, mit bloßem Auge
betrachtet, weder Blut noch Eiter enthält.
Uebelriechende oder sehr dünnflüssige Lymphe ist zu verwerfen.
il.
Nur reinstes Glycerin darf mit der Lymphe vermischt werden. Die Mischung soll mittelst
eines reinen Glasstabs geschehen.
C. Aunsführung der Impfung und Wiederimpfung.
812.
Die zu impfenden Kinder sind vom Impfarzte vor der Impfung zu besichtigen; auch sind
die begleitenden Angehörigen von ihm über den Gesundheitszustand der Impflinge zu befragen.
Kinder, welche an schweren akuten oder chronischen, die Ernährung stark beeinträchtigenden
oder die Säfte verändernden Krankheiten leiden, sollen in der Regel nicht geimpft und nicht wieder-
geimpft werden.
Ausnahmen sind (namentlich beim Auftreten der natürlichen Pocken) gestattet und werden
dem Ermessen des Impfarztes anheimgegeben.
8 13.
Die Impfung ist als eine chirurgische Operation anzusehen und mit voller Anwendung aller
Vorsichtsmaßregeln auszuführen, welche geeignet sind, Wundinfektionskrankheiten fernzuhalten; ins—
besondere hat der Impfarzt sorgfältig auf die Reinheit seiner Hände, der Impfinstrumente und
der Impfstelle Bedacht zu nehmen; auch ist der Lymphevorrath während der Impfung durch Be—
decken vor Verunreinigung zu schützen.
§ 1.
Die Thierlymphe ist thunlichst bald nach dem Empfange zu verimpfen, bis zum Gebrauch
aber an einem kühlen Orte und vor Licht geschützt aufzubewahren. Die Lymphe darf durch Zusätze
von Glycerin, Wasser oder anderen Stoffen nicht verdünnt werden.