Bemerkungen.
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Formular VII.
I. In die „Liste der bereits im Geburtsjahre zur Impfung vorgestellten Kinder“ sind vom Impfarzte die Namen u. s. w.
nach Maßgabe der Spaltenüberschriften von allen denjenigen Kindern einzutragen, welche vor Ablauf desjenigen
Kalenderjahrs, innerhalb dessen sie geboren sind, bereits zur Impfung vorgestellt und wirklich geimpft worden sind.
II. In Spalte 7 ist einzutragen:
1. bei Impfung mit Thierlymphe der Name derjenigen Anstalt oder derjenigen Privatperson, von welcher
die Lymphe bezogen wurde;
2. bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor= und Zuname des Abimpflinges;
3. bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name derjenigen Anstalt oder desjenigen Impf-
arztes, von welchem die Lumphe bezogen wurde. Hatte der eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem
Zustande gebrauchte Lyumphe von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der Name dieses Kindes ein-
zutragen; hatte er sie von mehreren Kindern entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name des
Impfarztes selbst in die Spalte einzutragen.
III.
kommen ist.
Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel zur regelmäßigen Eutwickelung ge—
Bei der Wiederimpfung genügt für den Erfolg schon die Bildung von Knötchen beziehnngsweise Bläschen
an den Impfstellen.
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