Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

478 
Instruktion 
zur Ausfüllung der vorstehenden Karte. 
  
Die Beantwortung der Fragen geschieht durch Worte bezw. Zahlen auf den vorge- 
schriebenen Linien. 
Zur Ueberschrift, die Wohnung betreffend: Für etwaige weitergehende medizinalpolizeiliche 
Erhebungen in größeren Orten empfiehlt es sich, die Wohnung im Hause genau zu 
bezeichnen. V. — Vorderhaus, H. — Hinterhaus, St. — Stockwerk, K. — Keller. 
Zu Frage 5 Absatz 1: Für nicht erwerbsfähige bezw. nicht selbständige Personen (Ehe- 
frauen ohne eigenen Beruf, Kinder 2c.) ist der Beruf des Haushaltungsvorstandes an- 
zugeben. 
Zu Frage 5 Absatz 3: Die Eintragung über die Art der Beschäftigung soll ersichtlich 
machen, ob der Erkrankte regelmäßig außerhäuslich, etwa in einer Fabrik, 
Werkstatt und dergl. (welcher Art — z. B. Papierfabrik — und wo gelegen?) be- 
schäftigt war, oder ob er eine Schule besuchte und welche? 
Zu Frage 7 Absatz 1: Für die Feststellung des Datums der Erkrankung ist der im Be- 
ginn auftretende Schüttelfrost maßgebend. Fehlte derselbe, so ist ersichtlich zu machen, 
nach welchem Symptome der Beginn der Erkrankung datirt wurde. 
Zu Frage 8: Ueber das Impfverhältniß werden die Angaben, wenn die Aerzte sie durch 
eigene Untersuchung gewinnen, besonders werthvoll sein. Führt die Untersuchung zu 
keinem Ergebniß, dann ist anzugeben, ob die Antworten auf Angaben des Patienten 
oder der Angehörigen beruhen, oder durch Einsicht in amtliche Bescheinigungen (Impf- 
schein, Revaccinationsschein, Impflisten) gewonnen sind. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.