478
Instruktion
zur Ausfüllung der vorstehenden Karte.
Die Beantwortung der Fragen geschieht durch Worte bezw. Zahlen auf den vorge-
schriebenen Linien.
Zur Ueberschrift, die Wohnung betreffend: Für etwaige weitergehende medizinalpolizeiliche
Erhebungen in größeren Orten empfiehlt es sich, die Wohnung im Hause genau zu
bezeichnen. V. — Vorderhaus, H. — Hinterhaus, St. — Stockwerk, K. — Keller.
Zu Frage 5 Absatz 1: Für nicht erwerbsfähige bezw. nicht selbständige Personen (Ehe-
frauen ohne eigenen Beruf, Kinder 2c.) ist der Beruf des Haushaltungsvorstandes an-
zugeben.
Zu Frage 5 Absatz 3: Die Eintragung über die Art der Beschäftigung soll ersichtlich
machen, ob der Erkrankte regelmäßig außerhäuslich, etwa in einer Fabrik,
Werkstatt und dergl. (welcher Art — z. B. Papierfabrik — und wo gelegen?) be-
schäftigt war, oder ob er eine Schule besuchte und welche?
Zu Frage 7 Absatz 1: Für die Feststellung des Datums der Erkrankung ist der im Be-
ginn auftretende Schüttelfrost maßgebend. Fehlte derselbe, so ist ersichtlich zu machen,
nach welchem Symptome der Beginn der Erkrankung datirt wurde.
Zu Frage 8: Ueber das Impfverhältniß werden die Angaben, wenn die Aerzte sie durch
eigene Untersuchung gewinnen, besonders werthvoll sein. Führt die Untersuchung zu
keinem Ergebniß, dann ist anzugeben, ob die Antworten auf Angaben des Patienten
oder der Angehörigen beruhen, oder durch Einsicht in amtliche Bescheinigungen (Impf-
schein, Revaccinationsschein, Impflisten) gewonnen sind.