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Anhang zur Sparkasserechnung verrechnet. Die diesem Reservefonds zugewiesenen Kapitalien
müssen stets zinsbar angelegt sein und soll der Zinsertrag alljährlich dem werbenden Kapitale hinzu-
gefügt werden.
Sobald dieser Reservefonds über 6 Prozent der Einlagen sich erhebt, fällt der übersteigende
Betrag der Kämmereikasse Auma's zu.
Wenn die Sparkasse zu Auma jemals eingehen sollte, fällt der Reservefonds der politischen
Gemeinde Auma zu.
Der nach Abzug aller Verwaltungskosten und etwaiger Verluste verbleibende alljährliche
Reingewinn wird, soweit derselbe nicht zur Ergänzung des Reservefonds auf die statutgemäße Höhe
zu verwenden ist, der Kämmereikasse Auma überwiesen.
Schuldbücher.
84.
Ueber die Einlagen (§ 5) werden den Einlegern Bücher ausgestellt, welche mit dem Stempel
der Sparkasse versehen sind und auf bestimmte Namen lauten.
Für jedes Sparkassebuch sind vom Einleger bei Ausfertigung desselben zwanzig Pfennige
zu entrichten.
8 6.
Begrenzung der Spareinlagen.
Einlagen unter einer Mark werden nicht angenommen; die Sparkasse giebt jedoch Spar—
marken zum Betrage von 10 Pfennig aus, welche als Einlagen angenommen werden, wenn deren
10 Stück, auf eine von der Sparkasse ausgegebene Sparkarte geklebt, zur Einlieferung gelangen.
Ueber den einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Verwaltungs-Ausschuß je nach Lage
der Verhältnisse Bestimmung zu treffen.
86.
Verzinsung der Einlagen.
Die Sparkasse verzinst jede Einlage, jedoch von 1 bis 5 Mark nur je die vollen Mark und
von 5 Mark aufwärts nur je die vollen 5 Mark so, daß Einlagen zwischen 5 und 10 Mark nur
zu 5 Mark, Einlagen zwischen 10 und 15 Mark nur zu 10 Mark u. s. w. verzinst werden.
Die jeweilige Höhe der für die Einlagen zu gewährenden Zinsen wird vom Gemeinderath
bestimmt.
Eine beschlossene Aenderung in dem Zinsfuße ist drei Monate vor deren Eintritt in der
Weimarischen Zeitung und in dem hiesigen Lokalblatte bekannt zu machen.
Die Zinsen werden nur für volle Monate berechnet, so daß diejenigen Beträge, welche im
Laufe eines Monats eingezahlt sind, nur vom ersten Tage des folgenden Monats an, diejenigen
Beträge aber, welche im Laufe eines Monats zurückgezahlt werden, nur bis zum Schlusse des
vorhergehenden Monats zu verzinsen sind.
Berechnet werden die Zinsen von der Verwaltung der Sparkasse am Schlusse des Rechnungs-
jahres, welches mit dem bürgerlichen Jahre anhebt und schließt, und wird darnach der gefundene