Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Vor= und Zuname, Einsetzung 
Stand oder Gewerbe und Wohnort und Aufhebung « 
des Vormundes, Gegenvormundes, des Bemerkungen. 
Pflegers oder Beistandes. Familienraths. 
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Engelhardt ist durch Beschluß des Amts- 
gerichts Jena vom 5. Jannar 1902 wegen Geistes- 
krankheit entmündigt worden. 
Die Vormundschaft ist am 11. Februar 1904 
aufgehoben worden, lt. Mittheilung des Vormund- 
schaftsgerichts vom 26. Februar 1904. 
  
  
  
1899